Fischen am Thiersee ist in der Zeit vom 1. Mai bis Oktober möglich.
Der Thiersee ist mit folgenden Fischarten besetzt:
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Hecht, Zander, Waller (Wels), Seeforelle, Barsch, Karpfen, Schleie,
Rotauge, Rotfeder und Laube.
Das Fangen von Krebsen ist ausnahmslos verboten !! |
Zum Raubfischfang mittels toter Köderfische dürfen nur Köderfische aus dem Thiersee verwendet werden.
Zur Ausübung des Angelsports ist unbedingt eine amtliche Gastkarte notwendig. |
Gastkarten werden ausgegeben:
- nur als Tageskarte zum Preis von 18,50
- nur an zur Ausübung der Fischerei berechtigte Personen
- von Herrn Fuchs, Haus "Sophie"; Tel.: 5337 für Vorbestellungen und Reservierungen
bei Herrn Fuchs können auch Fischerboote gemietet werden: Kosten 11,00
Zusätzliche Bedingunqen zur amtlichen Gastkarte :
- Die Fischerei -Gastkarte ist mitzuführen. Sie ist nicht übertragbar und den Aufsichtsorganen auf Verlangen vorzuweisen.
- Einzuhalten sind nachstehende Schonzeiten und Schonmaße:
Schonzeiten: Hecht- 1. Mai, Zander -1. Juni, Wels -1. August, Schleien vom 1. - 30. Juni, Karpfen -keine Schonzeit
Schonmaße: Hecht 55 cm, Zander 50 cm, Wels 70 cm, Karpfen 40 cm, Schleien 30 cm, Seeforelle 55 cm
Erlaubt ist das Fischen:
- von Mai bis 31. August von 07.00 bis 21.00 Uhr
im September von 07.00 bis 20.00 Uhr
- gleichzeitig mit je einem Köder oder zwei Agneln mit je einem Köder zum Friedfischfang
- mit Hegene (nur 3 Hacken) zum Köderfischfang und Einhaltung der Rutenzahl (2 Ruten)
- Schleppfischen nur mit einer Rute (Köder)
Verboten ist:
- Krebsfangen
- Auslegen von Legschnüren
- Fischen mit Netzen oder Reusen
- das Anködern lebender Köder
- das Verwenden von nicht aus dem Thiersee stammenden Köderfischen
- das Verwenden von Fischortungsgeräten
- Motorboote und E-Motoren
- das Fischen im Inselbereich (Einfluss Riedbach)
- Bootsfischer haben eine Mindestabstand von 50 m einzuhalten
- Lachschongebiet!!!
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Fangbeschränkungen:
- 2 Raubfische (Hecht, Zander oder Wels)
- 1 Stück Seeforelle, 2 Friedfische (Karpfen oder Schleien)
- Rotfedern, Rotaugen, Lauben und Barsche zusammen max. 15 Stück
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Sonstige Bestimmungen:
- Brachsen (Barssen) dürfen nicht zurückgesetzt werden
- Untermaßige Fische sind sofort schonend zurück zu setzen
- Die Amtliche Gastkarte ist mit der Fangmeldung nach Beendigung der Fischerei unverzüglich abzugeben
- Bei Verlust sind Kosten in der Höhe von 73,00 zu ersetzen
Hältern von Fischen:
Nur im geeigneten Setzkescher (kein Drahtkescher) in der erlaubten Fangzahl und den festgesetzten Mindestmass.
Jeder Fischer ist verpflichtet, den Angelplatz bzw. das Fischerboot sauber zu halten und die Uferzone (Weiden, Bäume, Schilfzone, etc.) größtmöglich zu schonen.
Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information geholfen zu haben und wünschen ein kräftiges
Petri Heil

Tourismusverband Thierseetal & Fischereigemeinschaft |